Mietpreisbremse ab 01.06.2015

News vom 07.05.2015

Der Bundesrat hat am 27.03.2015 dem Gesetz zur Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip zugestimmt.


Voraussichtlich am 01.06.2015 werden die Regelungen in Kraft treten. Ab dann ist für Regionen, die von den Ländern festgelegt wurden, bei Nachvermietungen nur eine Miete von 10% über der ortsüblichen Miete zulässig.


Merkbar wird für die Vermieter und Makler das Bestellerprinzip werden. Der Vermieter muss die Courtage des Maklers übernehmen, wenn er den Makler beauftragt hat. Bislang konnte der Makler die Courtage vom Mieter verlangen, wenn dieser sich auf eine Anzeige hin bei dem Makler gemeldet hatte. Vermieter werden daher entweder selbst Anzeigen aufgeben und den Mietvertragsschluss vornehmen oder mit dem Makler eine Provision aushandeln müssen. Makler hingegen müssen, wenn vom Mieter mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt, diese Leistung erbringen, um eine Vermittlungsprovision bei dem Mieter abrechnen zu können.


In der Praxis werden im Zusammenhang mit dem Gesetz viele Rechtsfragen zu beantworten sein. Unsere Experten stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.